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   VG Oldenburg, 27.04.2016 - 13 A 4129/14   

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VG Oldenburg, 27.04.2016 - 13 A 4129/14 (https://dejure.org/2016,10198)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 27.04.2016 - 13 A 4129/14 (https://dejure.org/2016,10198)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 27. April 2016 - 13 A 4129/14 (https://dejure.org/2016,10198)
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Kurzfassungen/Presse

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im Fährverkehr

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.02.1971 - V C 68.69

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung einer Revisionsfrist -

    Auszug aus VG Oldenburg, 27.04.2016 - 13 A 4129/14
    Für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits kommt es darauf an, welchen Inhalt die sich aus § 145 Abs. 1 Satz 1, § 147 Abs. 1 Nr. 7 SGB IX ergebende öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Unternehmers, der öffentlichen Personenverkehr betreibt, zur unentgeltlichen Beförderung von Schwerbehinderten hat und ob es sich bei dem von der Beklagten durchgeführten Fährverkehr von Norden nach Norderney und zurück um einen Nahverkehr im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen handelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1971 - VC 68.69 -, BVerwGE 37, 243; VG Köln, Urteil vom 19. April 1989 - 21 K 2969/87 -, Behindertenrecht 1989, 141).

    In diesen Fällen greift der Gedanke der Subsidiarität aus § 43 Abs. 2 VwGO nicht durch (BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1971, a.a.O.).

  • BSG, 10.12.1987 - 9a RVs 11/87

    Zur Frage, was unter einer üblichen Fußwegstrecke zu verstehen ist - Merkzeichen

    Auszug aus VG Oldenburg, 27.04.2016 - 13 A 4129/14
    Dabei beträgt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts die üblicherweise im Ortsverkehr zurückgelegte Strecke etwa zwei Kilometer in 30 Minuten (BSG vom 10.12.1987 - 9 A RVs 11/87 - BSGE 62, 273).
  • VG Köln, 19.04.1989 - 21 K 2969/87

    Schwerbehindertenrecht - Unentgeltliche Beförderung - Komfortzuschlag -

    Auszug aus VG Oldenburg, 27.04.2016 - 13 A 4129/14
    Für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits kommt es darauf an, welchen Inhalt die sich aus § 145 Abs. 1 Satz 1, § 147 Abs. 1 Nr. 7 SGB IX ergebende öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Unternehmers, der öffentlichen Personenverkehr betreibt, zur unentgeltlichen Beförderung von Schwerbehinderten hat und ob es sich bei dem von der Beklagten durchgeführten Fährverkehr von Norden nach Norderney und zurück um einen Nahverkehr im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen handelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1971 - VC 68.69 -, BVerwGE 37, 243; VG Köln, Urteil vom 19. April 1989 - 21 K 2969/87 -, Behindertenrecht 1989, 141).
  • BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 21.80

    Bebauungsplan - Fernstraßentrasse - Staatliche Planung - Kommunale

    Auszug aus VG Oldenburg, 27.04.2016 - 13 A 4129/14
    Zwar greift der Einwand der Subsidiarität der Feststellungsklage auch dann ein, wenn eine Gestaltungs- oder Leistungsklage vor einem Gericht eines anderen Gerichtszweiges anhängig gemacht werden kann (BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1985 - 4 C 21.80 -, NJW 1986, 1826).
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